Für die Verfärbung unserer Zähne gibt es unterschiedliche Ursachen. Von außen wirken Kaffee, Tee, Rotwein, Medikamente, Nikotin ein. Von innen können Verletzungen der Zähne zu einer Verfärbung führen.
Um der Verfärbung entgegen zu wirken, stehen heute verschiedene Methoden zur Verfügung, die die Zähne nicht schädigen. Wichtig ist, dass jeder Methode eine Kontrolle der Zähne und Füllungen vorausgeht. Oberflächliche Verfärbungen müssen vor dem Belachen durch eine Zahnreinigung gründlich entfernt werden. Auch das Zahnfleisch darf nicht entzündlich verändert sein.
Zu Hause bleachen
Das Homebleaching wird mit einer einer individuell für Sie angefertigten Schiene durchgeführt. Nach Absprache mit uns und nach den Anwendungsvorschriften wenden Sie ein Bleichgel täglich an, bis das gewünschte Ergebnis erreicht wird. Diese Anwendung kann jederzeit wiederholt werden. Möglicher Nachteil sind Zahnfleischreizungen, die beim Homebleaching immer wieder auftreten.
Bleaching in der Praxis
Das „In-Office-Bleaching wird von unserem Team in unseren Praxisräumen durchgeführt. In mehreren Schritten wird – unter Schutz des Zahnfleisches – ein Bleichgel aufgetragen und nach einer gewissen Einwirkzeit wieder abgesprüht. Dieser Schritt wird so lange wiederholt, bis die gewünschte Helligkeit erreicht wird. Das Bleaching in der Praxis wird mit konzentrierten Bleichgelen durchgeführt – dennoch ist es etwas zeitintensiv. Ca. 60–120 Minuten sind für das Bleaching in der Praxis einzuplanen.
Die Aufsicht und Kontrolle des Zahnarztes machen das Bleaching in der Praxis sehr sicher und der Einsatz professioneller Aufhellungsmittel die Ergebnisse sofort sichtbar. Die Mittel sind sogar in der Lage, den Zahnschmelz zu härten. Da nur pH-neutraler Bleaching-Materialien verwendet werden, ist der Zahn beim Bleaching geschützt.
Fragen Sie uns, welche Methode sich für Sie eignet.
Was Sie über Bleaching noch wissen sollten
Zahnersatz oder Füllungen können nicht aufgehellt werden. Für ein einheitliches Bild kann also der Austausch von Füllungen oder Kronen notwendig sein. Diese Maßnahmen werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Nach einer gewissen Zeit können die aufgehellten Zähne wieder nachdunkeln, so dass ein erneutes Bleachen erforderlich wird. Der Zeitraum wird stark beeinflusst vom Genuss verfärbender Substanzen wie Kaffee, Rotwein, Nikotin etc.