Milchzähne sollen so lange wie möglich den Platz für die bleibenden Zähne frei halten und müssen gesund bleiben, um die neuen Zähne mit Mundkrankheiten nicht anzustecken.
Zuckerhaltige und säurehaltige Süßigkeiten und Nahrungs-Mitteln greifen den Zahnschmelz an und können schnell zu Zahnschäden führen.
Der Zahnschmelz von Milchzähnen und jugendlicher Zahnschmelz ist weniger widerstandsfähig und das Zähneputzen klappt noch nicht so gut, wie bei den Erwachsenen. Karies (Löcher in den Zähnen) ist eine ansteckende Krankheit und kann vor allem bei Milchzähnen sehr rasch, innerhalb weniger Monate fortschreiten und zu Schmerzen führen. Schneller als bei den Erwachsenen. Auch Erkrankungen des Zahnfleisches (Gingivitis) oder Zahnhalteapparates (Parodontitis), wie diese eigentlich bei Erwachsenen erwartet werden, können ein Kindergebiss befallen.
Die Folgen sind schlaflose Nächte, weil ein Kind Zahnschmerzen hat. Mundgeruch ist die Folge, somit können auch Kinder sozialen Problemen ausgesetzt sein. Das muss aber nicht sein: Mit der regelmäßigen Prophylaxe in unserer Zahnarztpraxis werden die Zähne Ihrer Kinder gründlich gereinigt, poliert und mit konzentrierten Lacken versiegelt. Durch vorheriges anfärben der Zähne, werden den Kindern die Stellen gezeigt, welche sie etwas gründlicher putzen müssen. Somit werden die Kinderzähne wirksam vor Karies oder Zahnfleischentzündungen geschützt.
Auch die Krankenkassen haben schon lange erkannt, dass regelmäßige Prophylaxe Zahnschäden vermeidet. Die Krankenkassen bezahlen Basis-Prophylaxe für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
Allerdings erstatten die gesetzlichen Krankenkassen manche sinnvolle Prophylaxe-Leistungen nicht, wie z.B. die Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne oder der Milchzähne (s.u.). Fragen Sie uns, welche Maßnahmen sinnvoll für Ihr Kind sind, wir beraten Sie gerne.
Fissurenversiegelung
Die Fissurenversiegelung dient sowohl bei Milchzähnen als auch bei den bleibenden Zähnen der Vorbeugung vor Karies.
Als Fissuren bezeichnet man die sehr feinen Rillen und Grübchen auf den Kauflächen der Zähne. Diese sind bei bleibenden Backenzähnen oft so dünn und tief, dass sie in der Tiefe von den Borsten einer Zahnbürste nicht erreicht werden können. Trotz guter Zahnpflege bleiben diese Vertiefungen oft ungereinigt und führen häufig zu schwer zu spät und schwer erkennbarer Karies.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Fissurenversiegelung als Prophylaxemaßnahme leider nur zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr und nur für die bleibenden großen Backenzähne.
Bei erhöhtem Kariesrisiko oder ungünstiger Kauflächenrelief kann aber die Versiegelung der Milchbackenzähne oder der kleinen bleibenden Backenzähne notwendig machen.
Vorgehen
Bei der Versiegelung werden die Fissuren nach gründlicher Reinigung mit einem weißen Kunststoff dauerhaft verschlossen. Da nun die Kauflächen besser gereinigt werden können, kann an diesen Stellen keine Karies mehr entstehen.